Alles Wichtige zum Thema Hundesteuer

Eine Art Hundesteuer gab es bereits im 15. Jahrhundert in Deutschland. Von einem Lehnsherrn abhängige Landwirte waren zur Abgabe des sogenannten Hundekorns verpflichtet. Das Thema erledigte sich im Laufe der Zeit, kam jedoch im frühen 19. Jahrhundert wieder auf. 1807 erhob die Fürstlich Isenburgische Regierung in Offenbach am Main eine Hundesteuer in Höhe von einem Reichstaler jährlich. Nach und nach zogen immer mehr Gemeinden nach.

Grobe Richtlinien für die Höhe der Hundesteuer

Die jährliche Zahlung für unsere vierbeinigen Partner ist als Gemeindesteuer deklariert und fällt unter die Kategorie Aufwandsteuer. Die öffentlich-rechtliche Abgabe ist nicht an eine bestimmte Gegenleistung seitens der Gemeinde gebunden. Jede Behörde entscheidet selbstständig, ob sie eine Hundesteuer erhebt. Gleiches gilt für die Verpflichtung zum Abschluss einer Abschluss einer Hunde-Haftpflichtversicherung.. Die Höhe des jährlich zu entrichtenden Steuerbetrages wird gleichfalls individuell festgesetzt. Die Höhe des jährlich zu entrichtenden Steuerbetrages wird gleichfalls individuell festgesetzt. In den meisten Fällen richtet er sich beispielsweise nach

Einige Kommunen, darunter Duisburg, Mannheim und Oekhoven, verzichten erfreulicherweise bei der Aufnahme eines Hundes aus dem Tierheim entweder ganz oder für einen bestimmten Zeitraum auf die Hundesteuer. Oft trifft man in ländlichen Gebieten auf eine geringere Forderung als in dicht besiedelten oder städtischen Gemeinden.

Starke Differenzierungen bei den Hundesteuer-Jahresbeträgen

Da jede einzelne Gemeinde eigenständige Regeln für die Hundesteuer aufstellt, findet man allein in einem Bundesland große Unterschiede. Den Durchblick zu behalten, ist nicht einfach. Wer exakte Angaben benötigt, muss ggfs. einige Recherchearbeiten leisten. Bestenfalls nutzen Sie die Übersicht für die Hundesteuer einzelner Gemeinden, die online allen Interessenten kostenlos zur Verfügung steht. Zur Veranschaulichung der teilweise großen Abweichungen in einem einzigen Bundesland (Hessen) folgendes Beispiel:

In Frankfurt am Main fällt für den Ersthund eine jährliche Hundesteuer von 90 Euro, für den zweiten und jeden weiteren Hund von 180 Euro an. Für gefährliche Rassen müssen Besitzer tief in die Tasche greifen: 900 Euro beträgt der Jahressteuerbetrag. Kassel verlangt für den Ersthund ebenso viel wie Frankfurt, danach liegen die Steuern jedoch deutlich niedriger. 120 Euro werden für einen zweiten, 150 Euro für jeden weiteren Hund fällig. Gefährliche Hunderassen werden sogar ebenfalls mit nur 150 Euro belegt.

Wofür verwenden Gemeinden die Hundesteuer?

Viele Hundehalter kritisieren die Verwendung der Hundesteuer. Sie würden es begrüßen, wenn die Einnahmen in Millionenhöhe auch ihnen bzw. ihren Tieren zugutekommen würden. Die Vorschläge reichen von der Kotbeseitigung in der Öffentlichkeit bis zu der Errichtung von Freilaufgebieten für die vierbeinigen Freunde. In der Realität sieht es jedoch anders aus: Die jährliche Abgabe dient generell zur Finanzierung sämtlicher kommunaler Aufgaben. Letztendlich profitieren Bürger, die sich grundsätzlich gegen die Hundehaltung aussprechen, denn die Steuer soll vor allem dazu beitragen, die Zahl der Tiere in den Gemeinden zu begrenzen.

Was ist bei der Anmeldung zu beachten?

In der Regel müssen Hundehalter ihr Tier innerhalb von 14 Tagen nach der Anschaffung oder einem Wohnortwechsel anmelden. Ausnahmen bilden einige Großstädte wie zum Beispiel Berlin. Sie gewähren bis zu einem Monat. Bei einem Umzug besteht die Möglichkeit, den Hund beim zuständigen Einwohnermeldeamt registrieren zu lassen. Dort liegen sowohl Steuermarken als auch Steuerbescheide bereit. Ansonsten ist die Hundesteuerabteilung des betreffenden Wohnsitzfinanzamtes zuständig. Sie erfolgt mittels eines Anmeldeformulars und kann schriftlich oder persönlich eingereicht werden.

Achtung: empfindliche Strafen für Nichtanmeldung

Auch Strafzahlungen, sollten Sie mit Ihrem (noch) nicht angemeldeten Hund ertappt werden, fallen je nach Gemeinde unterschiedlich aus. Der Zwei- bis Dreifache Jahressteuerbetrag ist als eher gering zu bezeichnen, denn im schlimmsten Fall stehen 5.000 Euro im Raum. Blieb der Hund lange Zeit unangemeldet und Sie möchten dies jetzt ändern, müssen Sie bei der Anmeldung das Anschaffungsdatum und den Vorbesitzer angeben. Für bis zu acht Jahre ist eine Nachzahlung der Hundesteuern plus sechs Prozent Zinsen pro Jahr zu erwarten.