Weitere Informationen rund um den Hund in München
Hundesteuer:
In München müssen Sie Ihren Hund innerhalb von 2 Wochen nach Aufnahme in Ihrem Haushalt, beim Ordnungsamt anmelden. Sollten Sie aus einer anderen Gemeinde nach München ziehen, gilt diese Frist analog.
Die Anmeldung von Welpen aus eigenem Wurf ist erst ab dem 4. Monat erforderlich.
Die Hundesteuer ist grundsätzlich zum 15. Januar eines jeden Kalenderjahres fällig. Die Hundesteuermarke erhalten Sie zusammen mit dem Hundesteuerbescheid. Die Marke ist Eigentum der Landeshauptstadt München und muss nach Abmeldung zurückgegeben werden. Bei Verlust ist eine Ersatzmarke gegen Gebühr von € 5,00 erhältlich.
Hundeführerschein:
Sie haben in München die Möglichkeit sich unter bestimmten Voraussetzungen für ein Jahr von der Hundesteuer befreien zu lassen. Die Befreiung auf Grundlage des Hundeführerscheines, kann pro Haushalt nur einmal beantragt werden. Kampfhunde sind von der dieser Befreiung ausgenommen.
Hierzu müssen Sie mit Ihrem Hund nach dem 01.05.2014 einen „Hundeführerschein“ bzw. eine vergleichbare Prüfung abgelegt haben. Diese besteht aus einem praktischen und einem theoretischen Teil.
Ihre Hundeschule wird Ihnen sicher gern bei der Vorbereitung auf die Prüfung zur Seite stehen.
Leinenpflicht in München:
Sie gilt generell in/im
- Naturschutzgebieten
- Staatlichen Gartenanlagen (z. B. Englischer Garten)
- gesamten Westpark
Zusätzlich für große Hunde in
- der Innenstadt/Altstadtring
- der Fußgängerzone
- verkehrsberuhigen Zonen
- direkter Nähe von Kinderspielplätzen (auf Kinderspielplätzen gilt striktes Betretungsverbot)
- Bahnhöfen und auf Bahnsteigen
- öffentlichen Verkehrsmitteln.
Des Weiteren auf Märkten, Festen, sowie öffentlichen Veranstaltungen.
Als „große Hunde“ gelten erwachsene Hunde mit einer Schulterhöhe von 50 cm und mehr.
Bitte beachten Sie folgende Regelung:
- Boxer
- Dobermann
- Schäferhund
- Deutsche Dogge
gelten immer als „große Hunde“, egal wie groß sie tatsächlich sind.
Für Kampfhunde gilt Leinenpflicht zudem auf allen öffentlichen